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SQL Server 2017–2025: Core-Lizenzierung, Mindestanforderungen und Fehlkäufe

Gilt das Core-Lizenzmodell für SQL Server 2017, 2019, 2022 und 2025 gleich?

Ja. Für SQL Server 2017, 2019, 2022 und 2025 ist das Grundprinzip der kernbasierten Lizenzierung (Per Core) gleich: Es wird Rechenleistung in Form von CPU-Kernen lizenziert, nicht der Zugriff über User- oder Device-CALs. Sobald die Umgebung korrekt per Core lizenziert ist, sind keine SQL Server CALs erforderlich.

 

Welche Mindestanforderungen gelten bei physischen Servern (Per Core)?

Bei physischen Servern gelten Mindestwerte, die unabhängig von der tatsächlich verbauten Kernzahl greifen. Pro physischem Prozessor (Socket) müssen mindestens 4 Core-Lizenzen angesetzt werden. Zusätzlich gilt pro physischem Server eine Mindestlizenzierung von 16 Core-Lizenzen. Liegt die tatsächliche Kernzahl über diesen Mindestwerten, müssen die vorhandenen physischen Kerne vollständig lizenziert werden.

 

Welche Mindestanforderungen gelten bei virtuellen Maschinen (VMs)?

Wenn virtuelle Maschinen gezielt per VM lizenziert werden, gilt als Mindestansatz typischerweise eine Mindestanzahl an Core-Lizenzen pro VM. Entscheidend ist, dass die Lizenzierung nicht „beliebig klein“ wird, nur weil eine VM technisch wenige vCores zugewiesen bekommt. In der Praxis ist daher die korrekte Zuordnung der VM-Lizenzierung und der Mindestansätze wichtig, damit die Lizenzierung später nicht als „zu knapp“ bewertet wird.

 

Was bedeutet das für SQL Server Standard gegenüber Enterprise?

Beim Core-Modell bleibt die Lizenzlogik gleich, aber die Editionen können funktionale Limits haben. SQL Server Standard ist in seiner nutzbaren Rechenkapazität gegenüber Enterprise begrenzt. Das betrifft die maximal nutzbaren Ressourcen der Edition, nicht die grundsätzliche Pflicht, Mindest-Cores einzuhalten oder physische Kerne vollständig zu lizenzieren, sobald man über die Mindestwerte hinausgeht.

 

Welche Rolle spielt Software Assurance (SA) in der Praxis?

Software Assurance kann zusätzliche Flexibilität und Rechte im Betrieb bringen, insbesondere in virtualisierten Umgebungen und bei der Mobilität von Workloads. Ohne SA sind bestimmte flexiblere Einsatzmodelle in der Praxis häufig eingeschränkt, wodurch die Lizenzierung typischerweise stärker über die Zuweisung an den physischen Host und dessen physische Kerne gedacht wird. Entscheidend bleibt: Das gewählte Lizenzmodell und die eingesetzte Betriebsform (physisch, VM, Cluster, Move-Patterns) müssen zusammenpassen.

 

Welche typischen Fehlkäufe gibt es bei Core-Lizenzierung und wie vermeiden Sie sie?

Ein häufiger Fehlkauf ist die Annahme, eine sehr kleine VM könne immer „minimal“ lizenziert werden, obwohl Mindestansätze und Packungslogiken gelten; vermeiden lässt sich das, indem Sie den Mindestansatz pro VM und die reale Lizenzuntergrenze vor dem Kauf sauber prüfen.

Ein zweiter Fehlkauf ist, Standard zu wählen, obwohl die Standard-Edition funktional oder kapazitiv limitiert ist; vermeiden lässt sich das, indem Sie vorab klären, ob die geplante Last und die benötigten Features in Standard abgedeckt sind.

Ein dritter Fehlkauf ist, Core-Lizenzen zu knapp zu planen, weil nur Mindestwerte betrachtet werden, obwohl der Server mehr physische Kerne hat; vermeiden lässt sich das, indem Sie die tatsächliche Kernanzahl des Hosts bzw. die Zielarchitektur (Host/VM) als Basis nehmen und erst danach auf Mindestwerte schauen.

Ein vierter Fehlkauf ist, Virtualisierungsszenarien ohne die passenden Rechte zu planen; vermeiden lässt sich das, indem Sie vorab festlegen, ob Sie gezielt VMs lizenzieren oder den Host vollständig abdecken wollen, und ob dafür zusätzliche Rechte (z. B. durch SA) erforderlich sind.





Unabhängig von der Größe der virtuellen Maschine sind mindestens 4 Core-Lizenzen pro VM erforderlich.

Sobald mehr als vier vCores zugewiesen werden, muss jeder zusätzliche vCore ebenfalls lizenziert werden.

  

   

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